Eintrittswahrscheinlichkeit
Eintrittswahrscheinlichkeiten abzuschätzen ist Bestandteil fast aller Risikodefinitionen. Alle theoretischen Risikodefinitionen lassen sich auf einen Zusammenhang zwischen Schadensintensität und Eintrittswahrscheinlichkeit zurückführen. Ziel der Planung muss es sein, Grundlagen für politische Entscheidungen zu erstellen, die gut begründbar und öffentlich akzeptabel sein können. Die Genauigkeit der Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit muss entscheidungsorientiert sein.
Ökologische Risikoanalyse und Eintrittswahrscheinlichkeit
Die Ökologische Risikoanalyse unterlässt meist Aussagen zur Eintrittswahrscheinlichkeit. Ein Grund dafür liegt darin, dass in komplexen Systemen die Aussagemöglichkeit eng begrenzt ist und insbesondere quantitative Bestimmungen fachlich meist keine Grundlage haben.
Die Folge der Unterlassung der Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit kann den Eindruck erwecken, dass aufgezeigte Auswirkungen sicher eintreten.
Ordinale Klassifizierung nach Scholles
Die ordinale Klassifizierung von Eintrittswahrscheinlichkeit nach Scholles (1997, 215ff) orientiert sich an den umweltpolitischen Prinzipien Vorsorge, Gefahrenabwehr, Sanierung. Die Gefahrenabwehr zielt meist auf wahrscheinliche Auswirkungen, während Umweltvorsorge auch auf mögliche Auswirkungen abzustellen hat - in Abhängigkeit von der Schadensintensität.
"Wahrscheinliche" Auswirkungen treten mit mehr als 50% Wahrscheinlichkeit ein, "mögliche" Auswirkungen treten in weniger als der Hälfte der Fälle ein. Eine Berücksichtigung wahrscheinlicher Auswirkungen wird anders aussehen als eine Berücksichtigung möglicher Auswirkungen. Die Extremwerte "sicher" und "unmöglich" sind klar zu definieren, dürften aber in der Natur selten zu prognostizieren sein.
Für Auswirkungen, die nicht sicher sind, aber nach den Maßstäben praktischer Vernunft eintreten werden, sowie für solche, die nicht unmöglich sind, aber nach denselben Maßstäben kaum eintreten werden, können die Begriffe "sehr wahrscheinlich" bzw. "unwahrscheinlich" eingeführt werden.
Mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Auswirkungen sind in der Abwägung besonders zu berücksichtigen, sehr wenig wahrscheinliche i.d.R. nicht. Schließlich dürften immer noch Fälle verbleiben, in denen die Kenntnislücken so groß sind, dass eine Aussage nicht vertretbar ist. Diese sollen als "unwägbar" bezeichnet werden. Wenn nicht alle Stufen belegbar sind, sollte deren Anzahl einzelfallorientiert reduziert werden.
Literatur
Fürst, Dietrich & Scholles, Frank (Hrsg.) (2008): Handbuch Theorien und Methoden der Raum- und Umweltplanung, 3. Auflage, Dortmund.
Scholles, F. (1997): Abschätzen, Einschätzen und Bewerten in der UVP. Weiterentwicklung der Ökologischen Risikoanalyse vor dem Hintergrund der neueren Rechtslage und des Einsatzes rechnergestützter Werkzeuge, 273 S., Dortmund (UVP-Spezial, 13).