Rechtliche Grundlagen

Der rechtliche Rahmen für die Strategische Umweltprüfung wird auf internationaler und nationaler Ebene näher definiert.

Foto Paragraphen

Österreich

In Österreich erfolgte die Umsetzung der SUP-Richtlinie nicht zentral in einem Stammgesetz, sondern wurde in den vom Geltungsbereich der SUP-Richtlinie betroffenen Bundes- und Landesgesetzen integriert oder in eigenen SUP-Gesetzen umgesetzt. Pläne und Programme in folgenden Sektoren sind inkludiert:

  • Abfall
  • Energie
  • EU-Förderungen
  • Jagd und Fischerei
  • Landwirtschaft
  • Lärm
  • Luft
  • Naturschutz
  • Raumordnung
  • Strahlenschutz
  • Verkehr
  • Wasser

Umsetzung in Bundesgesetzen

Umsetzung in Landesgesetzen

EU

Auf EU-Ebene stellt die SUP-Richtlinie den einheitlichen rechtlichen Rahmen innerhalb der Staatengemeinschaft dar. Sie wurde im Juli 2001 verabschiedet und war bis 2004 von allen EU-Mitgliedstaaten in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen.

SUP Richtlinie 2001/42/EG

SEA Directive 2001/42/EC

EU Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung

EC Directive on Public Participation

EU - SEA: Overview - Legal context

BMK - SUP: EU und UNECE

EUGH SUP Vorabentscheidungsverfahren Stand Juni 2023

EU SUP Evaluierungsbericht 2017

Direkt angewendet wird die SUP-Richtlinie im Bereich der EU-Förderprogramme der Struktur- und Regionalförderung.

Direkte Anwendung der SUP-RL

UNECE

Die internationalen Vorgaben sind durch das SUP-Protokoll der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) festgelegt. Dieses wurde auf der 5. Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" 2003 in Kiew von 35 Staaten, darunter auch Österreich, unterzeichnet. Seit 11. Juli 2010 ist das SUP-Protokoll in Kraft getreten.

UNECE SUP Protokoll

UNECE SEA Protocol

UNECE - Introduction to SEA Protocol