Rechtliche Grundlagen
Der rechtliche Rahmen für die Strategische Umweltprüfung wird auf internationaler und nationaler Ebene näher definiert.
Österreich
In Österreich erfolgte die Umsetzung der SUP-Richtlinie nicht zentral in einem Stammgesetz, sondern wurde in den vom Geltungsbereich der SUP-Richtlinie betroffenen Bundes- und Landesgesetzen integriert oder in eigenen SUP-Gesetzen umgesetzt. Pläne und Programme in folgenden Sektoren sind inkludiert:
- Abfall
- Energie
- EU-Förderungen
- Jagd und Fischerei
- Landwirtschaft
- Lärm
- Luft
- Naturschutz
- Raumordnung
- Strahlenschutz
- Verkehr
- Wasser
EU
Auf EU-Ebene stellt die SUP-Richtlinie den einheitlichen rechtlichen Rahmen innerhalb der Staatengemeinschaft dar. Sie wurde im Juli 2001 verabschiedet und war bis 2004 von allen EU-Mitgliedstaaten in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen.
EU Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung
EC Directive on Public Participation
EU - SEA: Overview - Legal context
EUGH SUP Vorabentscheidungsverfahren Stand Juni 2023
EU SUP Evaluierungsbericht 2017
Direkt angewendet wird die SUP-Richtlinie im Bereich der EU-Förderprogramme der Struktur- und Regionalförderung.
UNECE
Die internationalen Vorgaben sind durch das SUP-Protokoll der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) festgelegt. Dieses wurde auf der 5. Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" 2003 in Kiew von 35 Staaten, darunter auch Österreich, unterzeichnet. Seit 11. Juli 2010 ist das SUP-Protokoll in Kraft getreten.