Screening

SUP-Pflicht feststellen

Vor der Durchführung einer SUP ist in manchen Fällen zunächst festzustellen, ob eine SUP durchzuführen ist oder nicht. Man spricht dabei von Screening (oder auch Umwelterheblichkeitsprüfung). Beim Screening ist zu beurteilen, ob Pläne/Programme voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben.

Bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen sind in jedem Fall einige Kriterien zu berücksichtigen. Anhang II der SUP-Richtlinie enthält Kriterien die für die Bestimmung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen heranzuziehen sind. Hilfestellungen bieten z.B. diverse Checklisten - unter anderem Vorschläge für Irrelevanzkriterien, für Ursachen von Umweltauswirkungen sowie für Schutzgüter und Schutzinteressen.