Scoping – Untersuchungsrahmen festlegen
Unter Definition der relevanten Zielsetzungen (welche Ziele verfolgt der Plan oder das Programm; welche Umweltschutzziele sind zu berücksichtigen) soll der Untersuchungsrahmen für die weitere Vorgangsweise festgelegt werden. Damit wird der Inhalt des Umweltberichts skizziert.
- Festlegung der zu betrachtenden Aspekte (inkl. welche Prüftiefe, wo liegen Systemgrenzen)
- Festlegung des Untersuchungsraumes
- Festlegung des Prognosehorizonts
- Vorschläge für Alternativen
- Festlegung einer Untersuchungsmethodik
- Angaben zu Informations- und Datenbedarf sowie -verfügbarkeit
Die SUP-Richtlinie legt in Artikel 5 die inhaltlichen Anforderungen des Umweltberichts fest. In Absatz 4 wird gefordert, dass die in Artikel 6 Abs. 3 genannten Behörden (sogenannte Umweltbehörden) bei der Festlegung des Umfangs und Detaillierungsgrads der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen konsultiert werden müssen.
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