Umweltqualitätsziele

Umweltqualitätsziele geben bestimmte, sachlich, räumlich und/oder zeitlich definierte Qualitäten von Ressourcen, Potentialen oder Funktionen an, die in konkreten Situationen erhalten oder entwickelt werden sollen. Möglichst konkrete Ziele zur Qualität von Umweltgütern werden formuliert, deren Erfüllung nachgeprüft und eingefordert werden kann.

Umweltqualitätsziele können nicht immer direkt umgesetzt, sondern müssen weiter operationalisiert werden, besonders dann, wenn Rechtsfolgen damit verknüpft werden sollen. Dieses geschieht durch Übernahme oder Ableitung von Umweltqualitätsstandards.

Charakteristik von Qualitätszielen

  • sind an Rezeptoren oder Betroffenen (z.B. Fließgewässer), nicht an Verursachern (z. B. Kläranlage) orientiert
  • beziehen sich immer auf Ausschnitte der Umwelt (Wassergüte)
  • sind ein Schritt zur Konkretisierung und Operationalisierung von Leitbildern
  • verknüpfen wissenschaftliche Information (natürliche Wassergüte) wird mit gesellschaftlicher Werthaltung (soll nahekommen)
  • beziehen sich auf eine konkrete Situation (bestimmter Bach) und sind dadurch nicht direkt auf andere Fälle übertragbar
  • bestehen aus einer inhaltlichen (Wassergüte), einer räumlichen (bestimmter Bach) und u.U. auch einer zeitlichen (bis 2002) Angabe
  • beschreiben den erwünschten Grad der Ausschöpfung von Umweltfunktionen (Selbstreinigungskraft des Gewässers)
Grafik mit Qualitätszielen
Leitbild - Qualitätsziele