Entscheidungsfindung

Vom Umweltbericht zur Entscheidung

Der Umweltbericht, die im Laufe der Konsultationen abgegebenen Stellungnahmen sowie die Ergebnisse in den Fällen mit grenzüberschreitenden Konsultationen sind bei der Ausarbeitung und vor der Annahme des Plans/Programms zu berücksichtigen. Das setzt eine inhaltliche Auseinandersetzung voraus.  Dabei reicht es z.B. nicht aus, die abgegebenen Stellungnahmen lediglich zur Kenntnis zu nehmen oder Informationen nur bereit zu stellen, vielmehr ist eine inhaltliche Auseinandersetzung damit gefordert.

Möglichst lückenlose Dokumentation erforderlich

Die Berücksichtigung all dieser Aspekte setzt eine entsprechende, möglichst lückenlose Dokumentation des Prozesses und seiner Ergebnisse voraus.

 Wenn zahlreiche, umfangreiche oder inhaltlich komplexe Stellungnahmen (oder Einwendungen) zur SUP vorliegen, kann es erforderlich sein, dass eine Aufbereitung erfolgt (etwa durch Zusammenfassen von Äußerungen zum selben Themenbereich oder dergleichen). Außerdem ist es möglich, dass die im Laufe der Konsultationen abgegebenen Stellungnahmen eine (nochmalige) Befassung verschiedener ExpertInnen zur Folge haben müssen.

Begründung

Nach der Annahme von Plänen/Programmen ist unter anderem eine Begründung (eine sogenannte "zusammenfassende Erklärung" gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. b SUP-RL) über die Berücksichtigung des Umweltberichts sowie von Konsultationen und Stellungnahmen zugänglich zu machen. Diese soll die Gesamtabwägung der unterschiedlichen Erfordernisse und Interessen dokumentieren.

 Die zusammenfassende Erklärung sollte zumindest Folgendes beinhalten:

  • eine Darstellung über die für die Planung betrachteten Umweltaspekte und deren Berücksichtigung (inklusive der Ziele und Zielerreichung)
  • eine Erläuterung wie Umwelterwägungen in die Pläne/Programme einbezogen wurden 
  • jegliche Änderungen in der Planung als Antwort auf Ergebnisse des Umweltberichts oder der Konsultationen,  
  • eine Begründung, warum Ergebnisse des Umweltberichts oder der Konsultationen ggf. nicht Eingang in die Planung gefunden haben
  • eine Begründung, warum die endgültige Planalternative nach Abwägung mit den anderen geprüften Alternativen gewählt wurde,
  • die Maßnahmen zum Monitoring (entweder in Bestätigung der entsprechenden Angaben im Umweltbericht oder unter Hinweis auf Modifikationen).

Bekanntgabe der Entscheidung

Nach der Annahme eines Plans/Programms sind zur Bekanntgabe der Entscheidung folgende Informationen den Umweltbehörden, der Öffentlichkeit und ggf. jedem konsultierten Mitgliedstaat zugänglich zu machen: 

  • der angenommene Plan / das angenommene Programm,
  • eine Begründung (zusammenfassende Erklärung), wie die Umwelterwägungen sowie Beiträge aus den Konsultationen berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die abschließende Variante gewählt wurde
  • die Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring-Maßnahmen).