Zielsetzungen

Gemeinsam mit den Umweltauswirkungen stellt sich die Frage nach den relevanten Zielsetzungen, wobei die Umweltschutzziele als Maßstäbe für die Bewertung heranzuziehen sind. Deshalb sollen auch diese Aspekte bereits zu diesem Zeitpunkt so weit als möglich berücksichtigt werden. 

Umweltschutzziele als Maßstab

Die relevanten Ziele der Pläne/Programme einschließlich der Umweltschutzziele stellen neben den aktuellen und prognostizierten Umweltbedingungen die Basis für die Auswahl und Bewertung von Alternativen und deren Umweltauswirkungen dar.

Die Umweltschutzziele liefern dabei, neben den existierenden (rechtlichen) Zulässigkeitsvoraussetzungen, den Maßstab für die Einschätzung und Optimierung von Plänen/Programmen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen, so auch für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Untersuchungen. An den Umweltschutzzielen sollen somit die Pläne/Programme "gemessen" werden können. Das betrifft die Einschätzung des Status quo und der prognostizierten Auswirkungen auf die Umwelt gleichermaßen.

Ableiten von Zielsetzungen aus Gesetzesvorgaben

Es gibt grundsätzlich eine breite denkbare Bandbreite, die keineswegs nur verbindliche, etwa rechtlich festgelegte, Umweltschutzziele zum Inhalt haben muss. Dabei ist durchaus von einer Art "Rangfolge" der Verbindlichkeit auszugehen, wo zunächst Zielen aus Konventionen, Gesetzen, Verordnungen, Erlässen etc. Bedeutung zukommt, in der Folge solchen aus (politischen) Beschlüssen und erst danach solchen aus diversen (z.B. wissenschaftlichen) Empfehlungen.

Einige Zielvorgaben, an denen sich die SUP zu orientieren hat, leiten sich direkt aus der SUP-Richtlinie her (siehe Grundsätze der Prüfung). Außerdem finden sich Zielsetzungen in zahlreichen Plänen, Programmen, Konzepten und dergleichen, etwa aus den Bereichen Raumplanung, Verkehr, Energie etc.

Entwickeln einer "Ziele-Hierarchie"

Für die Heranziehung im Rahmen einer SUP kann es zweckmäßig sein, übergeordnete Ziele für die erforderliche (zielorientierte) Bewertung zu konkretisieren. Außerdem kann es Sinn machen, so etwas wie die für die jeweiligen Pläne/Programme relevanten "Kern"-Ziele (im Sinne von Zielen mit besonderer Bedeutung) herauszufiltern. Bei der Auswahl und Formulierung von Zielsetzungen darf auch nicht vergessen werden, welche Handlungsspielräume die Pläne/Programme beinhalten und inwieweit die Pläne/Programme mit ihren Möglichkeiten überhaupt zur Erreichung der Ziele beitragen können.

Festlegen eigener Zielsysteme

Es kann vorkommen, dass wenigstens für Teilbereiche keine oder keine adäquaten (z.B. für das Planungsgebiet nicht geltende oder anwendbare) Zielformulierungen zur Verfügung stehen. In solchen Fällen kann es sich lohnen, eigene Ziele oder Zielsysteme (d.h. inklusive Standards und Indikatoren) für konkrete Planungen zu entwickeln. Dasselbe gilt bei widersprüchlichen Zielsetzungen. 

Standards und Indikatoren

Zu einem vollständigen und somit brauchbaren System von Umweltschutzzielen gehören auch entsprechende (Umweltqualitäts-) Standards als Bewertungsmaßstäbe sowie (Umweltqualitäts-) Indikatoren, um deren Erfüllungsgrad "messbar" zu machen. Deshalb ist es erforderlich festzulegen, wie die Erreichung der Ziele festgestellt werden kann, d.h. es wären ggf. entsprechende Standards und in jedem Fall geeignete Indikatoren dafür auszuwählen.

Als (Umweltqualitäts-) Standards kommen Grenzwerte, Richtwerte, Orientierungswerte, Diskussionswerte etc. in Betracht. Indikatoren sind bei der Ermittlung und Bewertung von Umweltauswirkungen unumgänglich, weil umfassende Kausalketten gar nicht oder viel zu aufwändig erforschbar sind.

Bei (Umweltqualitäts-) Indikatoren handelt es sich um gemessene, berechnete, beobachtbare oder abgeleitete Kenngrößen, die in die Lage versetzen, Aussagen über den Zustand und die Entwicklung der Umwelt zu treffen und Vergleiche vorzunehmen. Dabei ist zu fordern, dass die gewählten Indikatoren u.A. die folgenden Ansprüche erfüllen sollten:

  • Repräsentativität
  • Angemessenheit
  • Aktualität
  • Aussagekraft
  • Verfügbarkeit
  • Reproduzierbarkeit
  • Vereinbarkeit mit anderen Indikatoren (systemen)

Nachdem eine Fokussierung auf die wesentlichen Auswirkungen erforderlich ist, sind auch Schlüsselindikatoren zu überlegen, die für bestimmte Auswirkungen repräsentativ und aussagekräftig sein können. Der Vorteil solcher "Anzeiger" liegt darin, dass sie auch Synergismen und Wechselwirkungen abbilden können (siehe Monitoring).

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