Untersuchungsräume und Zeiträume

Untersuchungsräume

Hier ist zu entscheiden, welcher Planungsraum zu prüfen ist. Dabei sind nicht nur die Planungsgebiete bzw die (im Sinne des Wirkungsraumes eines Plans/Pro­gramms) unmittelbar betroffenen bzw physisch berührten Flächen, sondern ggf auch benachbarte Flächen und deren Nutzungen mit zu berücksichtigen, sofern sie von einer Auswirkung betroffen sein können. Das kann insbesondere für kumulative Auswirkungen zutreffen.    

Zeiträume

In erster Linie wird hier der Planungshorizont der zu betrachtenden Pläne/Programme heranzuziehen sein. Es darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass es für die Betrachtung von Umweltauswirkungen sehr unterschiedliche, von den jeweiligen Schutzgütern bzw Schutzinteressen abhängige, Betrachtungszeiträume oder Zielvorgaben gibt, die nachvollziehbar festzulegen sind.