Maßnahmen

Darzustellen sind sowohl Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche negative Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung des Plans/Programms zu verhindern, zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen als auch die geplanten Maßnahmen zur Überwachung der tatsächlich eintretenden Umweltauswirkungen (Monitoring-Maßnahmen).

Unverzichtbar oder wünschenswert?

Aufgrund von Planungsunsicherheiten muss bei der Festsetzung von Maßnahmen auch eine gewisse Flexibilität vorausgesetzt werden. Auf alle Fälle erscheint es erforderlich, jene Maßnahmen deutlich zu kennzeichnen, welche essentiell bzw unverzichtbar sind (insbesondere, wenn diese in die integrative Gesamtbeurteilung mit einbezogen werden) und welche darüber hinaus wünschenswert sind (diese wären explizit als Empfehlungen zu deklarieren).

Minderungs-, Vermeidungs- und Ausgleichs-Maßnahmen

Es gilt, entweder die Größe, die Wahrscheinlichkeit oder die Häufigkeit von negativen Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu verringern. Augenmerk sollte auf deren (ökologische) Wirksamkeit und Angemessenheit sowie das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen gelegt werden. Ein weiterer entscheidender Aspekt sollte schließlich die Überlegung sein, ob aufgrund von Ursache-Wirkungs-Beziehungen - sofern diese überhaupt eindeutig oder auch nur einigermaßen zuordenbar sind - die Maßnahmen adäquat geeignet sind, zur Vermeidung und Minderung oder allenfalls Verstärkung von Effekten beizutragen.

Monitoring-Maßnahmen

In einem geeigneten Zeitintervall ist zu überprüfen, ob die getroffenen Annahmen mit den tatsächlich eintretenden Umweltauswirkungen übereinstimmen. Hierbei ist auch zu überwachen, ob die eingesetzten Maßnahmen wirksam sind. Dadurch können unter anderem auch frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen ermittelt und geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden (Erfolgskontrolle).

Die geplanten Maßnahmen zur Überwachung können zum Zeitpunkt der Erstellung des Umweltberichts häufig nicht in allen Details festgelegt werden. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass gerade bei deren Festlegung eine besondere Flexibilität vonnöten ist, um gegebenenfalls nachjustieren zu können.

Die Maßnahmen zum Monitoring können idealerweise die folgenden Aspekte einer Erfolgskontrolle mit berücksichtigen:

  • die Umsetzung der Pläne/Programme (gegebenenfalls einschließlich Projekten)
  • das Eintreffen der Annahmen, welche dem Umweltbericht zugrunde gelegt wurden
  • die Richtigkeit der prognostizierten Umweltauswirkungen hinsichtlich Umfang, Intensität etc.
  • die Bewältigung der prognostizierten Umweltauswirkungen und allenfalls Konflikte
  • die Minderungsmaßnahmen
  • neu hinzukommende negative Umweltauswirkungen und den Umgang damit