Monitoring - Überwachung

Durch das Monitoring - die Überwachung der Umweltauswirkungen - wird im Anschluss an die Planungsphase auch die Durchführungsphase begleitet.

Artikel 10 der SUP-Richtlinie legt die Überwachung von erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Pläne und Programme auf die Umwelt fest, um unter anderem frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Soweit angebracht, können bestehende Überwachungsmechanismen angewandt werden, um Doppelarbeit bei der Überwachung zu vermeiden.