Bewertung generell

Bewertungsmethoden dienen dazu, die ausgearbeiteten Varianten hinsichtlich ihrer umweltbezogenen Auswirkungen zu vergleichen. Aufgrund dieses Vergleiches sollte dann die Auswahl der optimalen Variante erfolgen.

Da nicht alle umweltbezogenen Auswirkungen von Plänen und Programmen (PP) quantitativ messbar sind, erweist es sich oft als zweckmäßig, zunächst mögliche Belastungen oder Entlastungen der einzelnen Varianten zu definieren, die die Schutzgüter negativ oder positiv beeinflussen können. Um die Intensität der Belastungen quantifizieren zu können, müssen für jede Belastung ein oder mehrere Indikatoren definiert werden.

Wozu bewerten?

Im Planungsprozess sind sowohl der derzeitige Zustand als auch geplante bzw. prognostizierte Zustände zu bewerten. Die Bewertung nimmt einen Ist-Soll-Vergleich vor, d. h. sie setzt die beschriebenen Zustände in Beziehung zu gesetzten Zielen. Durch die Bewertung wird die Möglichkeit geschaffen, von einer auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Beschreibung der Umwelt einerseits sowie der Prognose möglicher Umweltveränderungen andererseits zu handlungsorientierten Empfehlungen zu gelangen. Diese Funktion als Bindeglied zwischen wissenschaftlicher Beschreibung von Umwelt bzw. zu erwartender Umweltfolgen und der resultierenden Entscheidung macht die Bewertung zu einem Kernelement. Dazu werden bestimmte Methoden verwendet. 

 Mit Bewertungsmethoden soll die Rationalität fachlicher und politischer Entscheidungen erhöht werden durch eine transparente und damit nachvollziehbare Entscheidungsvorbereitung.

Anforderung an Bewertungsmethoden

  • Intersubjektivität: Nach der Festlegung von Zielsystem und Bewertungsregeln sollen die Ergebnisse von der Person des Anwenders unabhängig sein.

  • Verlässlichkeit: Ein wiederholter Durchlauf der Methode unter gleichen Rahmenbedingungen muss zu den gleichen Ergebnissen führen.

  • Validität: In den Werturteilen müssen sich die Inhalte und Prioritäten des zugrunde gelegten Zielsystems widerspiegeln.

  • Trennung von Sach- und Wertelementen: Die Werturteile sollen sich auf ein explizites Ziel- oder Wertsystem beziehen, sodass indikative und normative Aussagen soweit wie möglich unterschieden werden können.

  • Strukturkonsistenz: Die Bewertungsstruktur soll formal konsistent sein und zu einer konsistenten Ordnung der zu bewertenden Alternativen führen.

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Das Sachmodell, die Struktur, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsergebnisse und alle Bewertungsschritte sollen für Gutachter, Verfahrensbeteiligte, Entscheidungsträger und Öffentlichkeit durchschaubar und nachvollziehbar sein.

In der Planungspraxis kommen pragmatische Anforderungen hinzu:

  • Zielorientierung

  • klare Begriffsdefinitionen

  • geringer Zeitaufwand verbunden mit Kostenminimierung

  • Orientierung am Stand der Technik

Bewertungselemente

Im Rahmen der Bewertung müssen Wertmaßstäbe (z.B. Umweltzielsetzungen) für alle Schutzgüter ermittelt und bei Lücken entsprechende Maßstäbe einzelfallbezogen entwickelt werden. Darüber hinaus gilt es, eine medienübergreifende gesamthafte Bewertung durchzuführen, die über eine reine Aneinanderreihung medialer Einzelbewertungen hinausgeht. 

Bewertungsvorgänge sollten transparent und nachvollziehbar sein und müssen auf fachrechtlichen Wertsystemen aufbauen. Das Ergebnis der Bewertung dient als Entscheidungsgrundlage.

Solche Bewertungsvorgänge sind zum Beispiel die  Präferenzmatrix und die verbal-argumentative Bewertung.

Quelle

Fürst, Dietrich & Scholles, Frank (Hrsg.) (2008): Handbuch Theorien und Methoden der Raum- und Umweltplanung, 3. Auflage, Dortmund.