Abwägung

Abwägen ist notwendig um Unvergleichbares vergleichbar zu machen. Bei jeder Entscheidungsfindung über konkurrierende Ziele muss eine Abwägung stattfinden. Unterschiedliche Belange werden untereinander und gegeneinander abgewogen. Abwägung ist ein Kennzeichen der räumlichen und sachlichen Gesamtplanung.

Wie funktioniert die Abwägung?

Abwägung ist ein Aushandlungsprozess dem kein festes Wertesystem und keine feste Rangordnung der Belange zugrunde liegt. Jede Abwägung bezieht sich immer auf den Einzelfall. Bevorzugung oder Zurücksetzung einzelner Belange ist nur innerhalb eines gesteckten Ermessensspielraum des Entscheidungsträgers möglich.

Die Durchsetzungsfähigkeit von Belangen hängt von den Rahmenbedingungen ab. Starke Belange sind rechtlich kodifiziert, machtvoll, quantifizierbar und institutionalisiert. Schwache Belange sind oft nicht kodifiziert, ohne eine Lobby, nur qualitativ beschreibbar und nicht institutionalisiert.

Nach einer Bestandsaufnahme (Sachverhaltsermittlung) werden durch die Bewertung einzelner Interessen nach dem Maß der ihnen zukommenden Bedeutung gewichtet.

Dabei ermöglicht erst die Umweltfolgenabschätzung Umweltbelange in ihrer Tragweite zu erkennen und diese mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Entscheidungsfindung einzubringen.